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Weiterbildungsnachweise nach MaBV

Ab dem 1. August 2018 gilt für Makler und Wohnimmobilienverwalter die gesetzliche Fortbildungspflicht.

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen ab dem 1. August 2018 innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 20 Stunden mit Weiterbildungen verbringen. Das gilt auch für ihre Angestellten, wenn diese unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken.

Geregelt wird dies in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Über die entsprechenden Änderungen hat nun der Bundesrat abgestimmt – und damit einige wichtige Details geklärt.

Die Kurse können Präsenzseminare, begleitetes Selbststudium sowie betriebsinterne Maßnahmen sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Weiterbildung „in einer anderen geeigneten Form“ durchzuführen.

In der Anlage der MaBV werden die verschiedenen Themenbereiche, in denen sich Immobilienprofis weiterbilden können, im Einzelnen aufgeführt. Für Makler wie Verwalter sind relevante Aspekte zum Beispiel Rechtsgrundlagen, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz vorgesehen. Die Fortbildung von Maklern kann sich zudem auf die Komplexe Kundenberatung sowie Grundlagen des Maklergeschäfts, Grundlagen Immobilien und Steuern oder Grundlagen der Finanzierung erstrecken.

Selbstverständlich kommt die IVBWEISS Immobilien dieser Verordnung nach und veröffentlich hier die entsprechenden Nachweise.

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